ARCHE NOAH

Spendenabsetzbarkeit

Automatische Regelung der Spendenabsetzbarkeit 

Spenden an die ARCHE NOAH - Aktiver Tierschutz Austria sind seit dem 23. November 2020 steuerlich absetzbar.

Ihre Spende wird automatisch und in verschlüsselter Form von uns an das Finanzamt übermittelt und wird dadurch bei der Arbeitnehmerveranlagung dementsprechend berücksichtigt.

WICHTIG: Für die ordnungsgemäße Meldung beim Finanzamt, benötigen wir Ihren vollständigen Namen (Vor- & Zuname laut Meldezettel) sowie Ihr Geburtsdatum

Sollte Ihnen der von uns eingemeldete Betrag unvollständig erscheinen, melden Sie sich bitte telefonisch an +43 316 / 42 19 42 14 oder per Email an mitgliederverwaltung@aktivertierschutz.at

Spendenabsetzbarkeit einfach erklärt

In diesem Video vom Bundesministerium für Finanzen wird in knapp drei Minuten erklärt, was Sie zur automatischen Spendenabsetzbarkeit wissen sollten.

Textstempel: "Ihre Spende ist steuerlich absetzbar."

Spendenabsetzbarkeit

Automatische Regelung der Spendenabsetzbarkeit

Spenden an die Arche Noah - Aktiver Tierschutz Austria sind seit dem 23.11.2020 steuerlich absetzbar.

 

Ihre Spende an die Arche Noah ist steuerlich absetzbar und wird automatisch und in verschlüsselter Form von uns an das Finanzamt übermittelt. Ihre Spende wird dadurch bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt.

Wenn Sie einkommensteuerpflichtig sind, gibt es für jeden gespendeten Euro über die Arbeitnehmerveranlagung Geld vom Finanzamt zurück.

 

Das bedeutet, Sie können mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben!

Textstempel: "Ihre Spende ist steuerlich absetzbar."

Tipps für richtiges Spenden

  1. Sie können der Arche Noah - Aktiver Tierschutz Austria mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben (Beispiel: Wenn Sie 100 Euro spenden, erhalten Sie 35 Euro vom Staat zurück – im Falle eines Steuersatzes von 35% – die Spende kostet Sie daher tatsächlich nur 65 Euro)
  2. Ihre Spende ist bis zur maximalen Grenze von 10 Prozent Ihres Jahreseinkommens (bei Unternehmen bis zu 10 Prozent des Gewinns) steuerlich absetzbar
  3. Bitte heben Sie Einzahlungsbeläge, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, etc. als Nachweis auf – es gilt die vom Finanzamt vorgeschriebene allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist
  4. Für Barspenden erhalten Sie von uns eine Spendenbestätigung
  5. Identifizieren Sie sich auf jeder Spendenbestätigung eindeutig mit Ihrem vollständigen Namen.
  6. Anonyme oder unvollständig bekanntgegebene Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden!

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