Was tun bei Tierquälerei?

Tierquälerei melden

Wegsehen hilft nie. Handeln schon.

Wenn man Tierleid sieht, bleibt oft zuerst ein Knoten im Bauch. Man ist unsicher, ob man sich einmischen darf. Ob es wirklich schlimm genug ist. Ob man überhaupt etwas bewirken kann. 


Ja, das kann man. Und manchmal ist genau dieser eine Anruf, dieses eine Foto, diese eine Meldung der Anfang vom Ende eines Tierleids.
 

Was tun, wenn Sie Tierquälerei beobachten?

Bei akuter Gefahr sofort die Polizei rufen

Wenn ein Tier in unmittelbarer Lebensgefahr ist, schwer verletzt wurde oder gerade misshandelt wird, rufen Sie bitte sofort die Polizei. In solchen Momenten zählt jede Minute.

Beweise sichern

Wenn keine akute Gefahr besteht, dokumentieren Sie die Situation so genau wie möglich. Fotos, Videos, Datum, Uhrzeit, Adresse und Namen von möglichen Zeuginnen und Zeugen können später entscheidend sein.

Hilfreich sind vor allem diese vier Fragen:

Wann ist es passiert? 
Wo wurde der Vorfall beobachtet? 
Was ist konkret passiert? 
Wer ist beteiligt oder verantwortlich? 

Bleiben Sie dabei sachlich. Je genauer und ruhiger eine Meldung formuliert ist, desto leichter kann sie bearbeitet werden. 

Wenn möglich, das Gespräch suchen

Nicht jede schlechte Haltung entsteht aus böser Absicht. Manchmal fehlt Wissen, manchmal Aufmerksamkeit, manchmal Unterstützung. Wenn es sicher und sinnvoll ist, kann ein ruhiges Gespräch mit der Tierhalterin oder dem Tierhalter helfen. 


Wichtig ist: Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Wenn die Situation angespannt ist oder Sie sich unsicher fühlen, melden Sie den Fall direkt weiter

Meldung bei der zuständigen Behörde machen

In Österreich ist bei Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde beziehungsweise der Amtstierarzt oder die Amtstierärztin die richtige Anlaufstelle. Auch die Tierschutzombudsstelle des jeweiligen Bundeslandes kann informiert werden.

Schicken Sie Ihre gesammelten Informationen und Beweise mit einer möglichst klaren Beschreibung. Eine Meldung kann auch anonym erfolgen. Weisen Sie bei der Kontaktaufnahme einfach darauf hin.

Meldung oder Anzeige: Was ist der Unterschied?

Eine Meldung an einen Tierschutzverein ist wichtig, ersetzt aber keine offizielle Anzeige. Tierschutzorganisationen können beraten, einschätzen, unterstützen und in manchen Fällen zusätzliche Schritte setzen.

Eine Anzeige erstatten Sie bei der Polizei oder der zuständigen Behörde. Bitten Sie um ein Aktenzeichen und fragen Sie später nach, was aus Ihrer Anzeige geworden ist. Das zeigt, dass der Fall ernst genommen wird.

Was sagt das Tierschutzgesetz in Österreich?

Seit 2005 gilt in Österreich ein bundesweit einheitliches Tierschutzgesetz. Es verbietet, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

Verboten sind unter anderem Tierquälerei, Vernachlässigung, schwere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Qualzucht und Eingriffe, die Tieren ohne rechtfertigenden Grund Schmerzen zufügen. Auch das Töten gesunder Heimtiere ist nicht erlaubt. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Auf einen Blick: Was kann ich tun?

Sie sind nicht allein

Tierquälerei zu melden ist kein „Einmischen“. Es ist Verantwortung.

Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde beziehungsweise den Amtstierarzt oder die Amtstierärztin. Diese sind in solchen Fällen die richtige Anlaufstelle. Auch die Tierschutzombudsstelle des jeweiligen Bundeslandes kann informiert werden.

 

Danke, dass Sie hinschauen und handeln!

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